WIE? WAS? WANN?
Sturm, Hagel, Regen oder Gewitter - Naturgewalten sind nicht berechenbar.
Wir hoffen, Sie sind gut durch die vergangenen stürmischen Tage gekommen.
Sturmschäden wie abgedeckte Dächer, aber auch zerstörte Häuser durch herabstürzende Bäume sind umgehend der Hausverwaltung zu melden.
Hat Ihr Hab und Gut Schaden genommen, sind Sie in der Pflicht Ihre Versicherung zu informieren. Das sollte zeitnah erfolgen, nur so ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Unwetter und dem Schaden für die Versicherung klar ersichtlich.
Durch Sturmschäden gefährdete und abgesperrte Bereiche auf den Grundstücken sind nicht zu betreten!
Auch an unseren Beständen sind die Stürme "Ylenia", "Zeynep" und "Antonia" nicht spurlos vorbeigegangen. Wir sind in Zusammenarbeit mit den Firmen bemüht, die notwendigen Sicherungs- und Entsorgungsarbeiten kontinuierlich abzuarbeiten. Bisherige Schadensmeldungen werden sukzessiv bearbeitet.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind bei Fragen gern für Sie da.